Digitale Barrierefreiheit ab 28. Juni 2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) aus dem Jahr 2022 galt bisher insbesondere für öffentliche Einrichtungen und wird nun bald auch auf privatwirtschaftliche Unternehmen ausgeweitet.

Die entsprechende Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und kann hier auf der Website des Bundesanzeiger Verlags nachgelesen werden.